Eine Kontaminiertenablage muss der DEKON-V immer dann vorgeschaltet sein, wenn mehrere kontaminierte Verletzte zu beklagen sind, oder ein Massenanfall Kontaminierter vorliegt. Es gilt, das therapiefreie Intervall für kontaminierte Verletzte zu verkürzen und die bestmögliche medizinische Versorgung für Alle frühzeitig einzuleiten. Ziele hierfür sind: - die Einwirkung freigesetzter CBRN-Agenzien auf Körperoberflächen schon vor der Dekontamination zu minimieren, - Basismaßnahmen zur Lebenserhaltung einzuleiten, eine "SPOT-DEKON" durchzuführen und mit einer Vorsichtung (DEKON-Sichtung) die Reihenfolge liegender Verletzter durch die DEKON-V und deren Versorgung bis dahin festzulegen. - Eine Kontaminationsverschleppung maximal möglich auszuschließen, damit Gefahren für das Umfeld und kontaminationsfreie Bereiche der medizinischen Versorgungskette vermieden werden..
In dem Heft SEGmente 6 , erschienen im SK-Verlag, sind Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise einer VERKON-Einheit beispielhaft beschrieben. Dabei hat Jürgen Schreiber konsequent die Prozessbeschreibung der Schutzkommission aus dem Gutachten zum medizinischen C-Schutz in Deutschland (2010) umgesetzt.
Dadurch ist sichergestellt, dass bei dieser beispielgebenden Konzeption ausreichend Freiheit in der Umsetzung vor Ort gegeben ist. Nur so kann die Einbindung in bestehende CBRN-Schutzkonzepte ermöglicht werden. Egal wo, ob an einer Schadenstelle, oder vor einem Krankenhaus die DEKON-V durchgeführt wird.
Mit der Richtlinie für Rettungs- Sanitäts- und Betreuungsaufgaben im CBRN-Einsatz hat die SKK-PG9 im Jahre 2008 erstmals eine Basis geschaffen, von der ein chronologischer medizinischer Versorgungsablauf CBRN-kontaminierter Verletzter bundesweit ableitbar ist. Dabei sind die Maßgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift "Einheiten im ABC-Einsatz" (FwDV 500) (2004) genau so eingeflossen, wie das Rahmenkonzept der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft zur Dekontamination Verletzter (2006). (Dokumente in der Infothek)
In dieser Richtlinie der SKK ist die FwDV500 in der jeweils gültigen Fassung eingebettet. Darüber hinaus werden die Handlungsprämissen für Rettungs- Sanitäts- und Betreuungsaufgaben in einer gleichnamigen Richtlinie definiert. Diese Handlungsprämissen werden den Raumzonen zugeordnet, die an jeder CBRN-Einsatzstelle durch die jeweilige Einsatzleitung einzurichten sind. Dabei ist es unerheblich, welche Einsatzorganisationen welche Maßnahmen durchführen. Ausschlaggebend hierfür sind Ausbildung, Ausstattung und die Fähigkeiten der Einsatzkräfte, in der jeweiligen Raumzone mit den jeweiligen Bedingungen durch Gefahren und erforderlicher Schutzausstattung tätig zu werden.
Natürlich muss sichergestellt sein, dass Rettungs- Sanitäts- und Betreuungsaufgaben auch unverzüglich, zielgerichtet und lageangemessen durchgeführt werden. Ich persönlich glaube, dass die Feuerwehren nur dort diese Aufgaben sichgestellt ableisten können, wo sie selbst im Rettungsdienst aktiv eingebunden sind und über sanitätsdienstliche, betreungsdienstliche Kompetenz verfügen. Ich bin fest davon überzeugt, dass alle im Bevölkerungsschutz eingebundenen Hilfsorganisationen, die sonst diese Handlungsfelder professionell bearbeiten, sich auch in CBRN-Lagen mehr als bisher ihrer Aufgaben auch für diese besonderen Herausforderungen besinnen müssen. Viel zu selten bestehen bereits erste, von Hilfsorganisationen getragene oder gar gemeinsam entwickelte Einsatzkonzepte. Diese sind Beispiel gebend!
Die„Standardisierte ABC-Grundausbildung“, so der offizielle Titel der SKK-Empfehlung aus dem Jahr 2004, definiert die Mindestanforderung zur Schulung aller Einsatzkräfte in der Notfallvorsorge und der Gefahrenabwehr. Die Lerninhalte sollten im Interesse einer einheitlichen Ausbildung zwingend Bestandteil der jeweiligen Grundausbildung sein und regelmäßig auch in die Fortbildung der Einssatzkräfte und Mitarbeiter einfließen. Der Umfang der sich aus dem Curriculum entwickelnden Ausbildung umfasst 19 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Unterrichtszeit. (Dokument in der Infothek)
Nach Vorlage des Curriculums wurde es notwendig, ein Umsetzungsmodell für die Implementierung dieser Ausbildung zu entwickeln. Es entstand in hervorragender Zusammenarbeit der PG9 und des BBK eine Umsetzungsstrategie, um vor Allem den fünf Hilfsorganisationen die Planung und Durchführung der empfohlenen „ABC-Grundausbildung“ ihrer Helfer in den Einheiten auf Standortebene zu ermöglichen. Als weiteres Produkt dieser Zusammenarbeit wurde ein Seminar unter dem Titel „Multiplikatoren für die ABC-Grundausbildung“ entwickelt. Diese Seminare werden aktuell an der AKNZ angeboten.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal ausdrücklich betont, dass sich die Zielgruppe der standardisierten ABC-Grundausbildung nicht nur auf die Hilfsorganisationen beschränkt, sondern vielmehr alle Personen umfasst, die mit der Bearbeitung von ABC-Einsätzen betraut sind. Dieses sind Personen, die: - in der Gefahrenabwehr an dem Ereignisort tätig sind, - in der Weiterversorgung von Verletzten, z.B. in Krankenhäusern tätig sind, - in der Schadensbeseitigung vor Ort oder an einer anderen Stelle tätig sind, - in anderer Weise in die CBRN-Situation involviert sind.
Nach fast zweijähriger Entwicklungsarbeit konnte eine multidisziplinär besetzte Arbeitsgruppe der PG9 Ende 2010 ein Curriculum und den dazugehörigen Lernziel- und Themenkatalog für die ärztliche Fortbildung im Bereich des medizinischen CBRN-Schutzes entwickeln und zur bundesweiten Einführung empfehlen. (Dokumente in der Infothek) Photo: D. Kallf, BBK
Dieses Curriculum dient der Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten in Vorbereitung auf die medizinische Versorgung von Verletzten bei Szenarien mit Freisetzung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Agenzien (CBRN-Einsätze). Der erste Teil vermittelt einsatztaktische Grundlagen zur strukturierten Handlungsweise in CBRN-Lagen, auch in Kombination mit Explosionsereignissen. Der zweite Teil vermittelt darauf aufbauend, für CBRN-Szenarien notwendiges, zusätzliches medizinisches Fachwissen.
Grundlage ist die SKK-DV500 „Einheiten im CBRN-Einsatz“, sowie die darin enthaltenen Regelwerke „Richtlinie für Rettungs- Sanitäts- und Betreuungsaufgaben im CBRN- Einsatz“ und FwDV500 in der jeweils gültigen Fassung. Ebenfalls Bestandteil des Curriculums „Arzt im CBRN- Einsatz“ ist der gleichnamige Lernziel- und Themenkatalog, in dem nähere Spezifizierungen erfolgen.
Die SKK empfiehlt das Curriculum „Arzt im CBRN-Einsatz“ als an CBRN-Szenarien orientierte Qualifizierung aller Ärzte im Rettungsdienst, zur Vorbereitung auf die Qualifikation „Leitender Notarzt“ (LNA) sowie als Fortbildung für bereits bestellte LNA. Es berücksichtigt besonders die Interaktion von Einbindung in den Gesamtprozess der CBRN- Gefahrenabwehr und die Gestaltung desTeilprozesses der medizinischen Versorgung im CBRN- Einsatz.
Im Herbst 2011 wurde an der AKNZ in Ahrweiler ein Pilotseminar in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM) durchgeführt. Auf der Grundlage der dortigen Evaluation und den sehr positiven Rückmeldungen der Teilnehmer und Dozenten konnte das Seminar im August 2012 nochmals verbessert werden. Seitdem hat das Seminar "Arzt im CBRN-Einsatz" einen festen Platz im Seminarkalender erhalten.
Seit Ende der 90er Jahre hat die Entwicklung von Konzeptionen für die medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter eine rasante Entwicklung erfahren. Wissenschaftliche Arbeiten, technische Entwicklungen, organisatorische Richtlinien, sowie taktische Konzeptionen wurden vorangetrieben. Selbst der hinlänglich etablierte Begriff des ABC- Einsatzes wird zunehmend durch den auch im Europäischen Kontext bestehenden Terminus "CBRN-Einsatz" verdrängt. Dabei stehen die Buchstaben CBRN für Risiken und Gefahren durch Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Agenzien.
Solche Szenarien ereignen sich akzidentiell durch Unfälle im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei deren Transport. Sie entstehen aufgrund von Naturkatastrophen, z.B. als Folge Sturmes, Hochwasser oder extremen Wetterlagen. Sie werden herbeigeführt durch menschliches Fehlverhalten, aufgrund strafbarer Handlungen oder Gewaltverbrechen. Auch Altlasten wie Kampfmittel vergangener Kriege oder Bedrohungen durch Seuchen der vergangenen Jahre haben CBRN-Lagen als ernstzunehmende Gefährdungen der heutigen Zeit in den Mittelpunkt von Risikobewertungen gerückt.
Die Freisetzung von CBRN- Agenzien und die medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter stellt die Einsatzkräfte vor die schwierige Aufgabe, entlang dieser gesamten Prozesskette vom Auffindeort der Verletzten bis in die klinische Behandlung hinein Kontaminationsverschleppungen zu vermeiden, Eigen-und Fremdgefährdungen zu minimieren und dabei trotzdem die bestmögliche präklinische medizinische Versorgung sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine solche Versorgungskette nur dann funktionieren kann, wenn die Verfahren der prozessbeteiligten Organisationen, Institutionen, Behörden usw. aufeinander abgestimmt und in gemeinsamen Konzeptionen definiert sind.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Funktionalität ist eine ständig präsente Informations- und Kommunikationskultur mit allen Beteiligten. Diese muss als Risikokommunikation im Vorfeld von Freisetzungsgeschehen, aber auch als Krisenkommunikation in der Lage wirksam werden. An dieser Stelle sei mein Hinweis angebracht, dass die medizinische Versorgung kontaminierter Verletzter sich nicht nur auf Einsatzstellen der Gefahrenabwehr begrenzen lässt, sondern vor Allem bei Szenarien mit einem MANV Kontaminierter auch an den Krankenhäusern vor den regulären Aufnahmebereichen entsprechende Versorgungen zu erwarten sind und sich die Kliniken und Gesundheitsbehörden im Rahmen des Krisenmanagements und der Alarmplanung thematisch ebenfalls hiermit auseinander setzen müssen. Es gilt, im gesamtheitlichen Wirksystem des Bevölkerungsschutzes in Deutschland die medizinische Versorgungskompetenz und ihre kapazitativen Ressourcen zeitgemäß entsprechend der modernen Herausforderungen aufzustellen und auch die bürgerschaftliche Resilienz im Rahmen der Selbsthilfefähigkeiten zu stärken.