Zielgruppe sind Einsatz- und Führungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, der Hilfsorganisationen und anderer Beteiligten an der Bewältigung von Schadenslagen.
Zielgruppe sind Unternehmen und Betriebe. In Rahmen der Betreiberpflichten gehören rechtskonforme Notfallplanungen genau so zu den Handlungsfeldern von Verantwortungsträgern, wie die Einhaltung definierter unternehmerischer Schutzziele.
Beispiele dieser Zielgruppe sind Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Oftmals sind die Folgen von Notsituationen in diesen Einrichtungen gekennzeichnet von der Betroffenheit hilfloser Personen. Ob nun Schüler, Patienten oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen.... Hier sind Notfallplanung und Krisenmanagement im Zusammenspiel von Betreiber und der öffentlichen Gefahrenabwehr besonders wichtig.